Zur Verstärkung von Fußböden und Untergründen sind unsere PCI Glasfasermatten empfehlenswert. Die nicht verwebten Fasern werden bei der Herstellung mit Bindemitteln getränkt, sodass sie sich als gerollte Matten stabil transportieren und lagern lassen. Sollen Risse oder Scheinfugen im Untergrund geschlossen und gleichzeitig der Boden ausgeglichen werden, sind die PCI Armiermatte GFS und PCI Armiermatte GFM die ideale Lösung.

Denn sie lassen sich schnell aufbringen und können komplett von den Ausgleichsmasse umhüllt werden. Der Vorteil liegt darin, dass die Risse im Vorfeld nicht kraftschlüssig geschlossen werden müssen und damit weitere Arbeitsgänge und Zeit gespart werden.

Die PCI-Produkte: Armierungsmatte GFM und GFS

Glasfasermatten sind im Sortiment von PCI in zwei verschiedenen Ausführungen verfügbar: als Wirrgelege (GFM) sowie mit parallel verlaufenden Glasfasersträngen (GFS). Die erste Variante eignet sich für Rissbreiten von maximal 3 mm, die zweite kann auch bis 5 mm Rissbreite eingesetzt werden. Doch nicht nur bereits vorhandene Risse im Boden lassen sich mit Armierungsmatten ausgleichen.

Der prophylaktische Einsatz von Glasfasermatten auf rissgefährdeten und leicht schwingenden Untergründen sowie Mischuntergründen bietet sich ebenfalls an. Die alkalibeständigen Matten lassen sich schnell und unkompliziert einbauen und garantieren eine hohe Anwendungssicherheit.

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Glasfasermatten – optimale Ergänzung zu PCI Bodenausgleichsmassen

Die PCI Glasfasermatten können mit vielen Ausgleichsmassen aus unserem Portfolio kombiniert werden und sind auch untereinander kompatibel. Bei der Anwendung gilt es darauf zu achten, dass der Untergrund sorgfältig vorbehandelt wird – stets abgestimmt auf die jeweilige Bodenausgleichsmasse. Sind Rissbreiten von mehr als 3 mm zu verstärken, die mit höheren zu erwartenden Bewegungen im Boden einhergehen, ist der Einsatz der Glasfasermatten GFS und GFM zu empfehlen.

Die erste wird direkt über den Rissen platziert und die zweite großflächig darüber ausgebreitet. Zum Abschluss erfolgt das Aufbringen der Ausgleichsmasse – bei Holzuntergründen mit einer Mindestschichtdicke von 10 mm.

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